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AGB

esm Erodier-Service-Müller GmbH

Karl-Hermann-Flach-Str. 27

61440 Oberursel/ Ts.

Geschäftsführer: Peter W. Müller

 

Handelsregisternummer: 31 95

Registergericht: Königstein

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE114146975

1. Grundsatzvereinbarung

 

1.a Unsere Lieferbedingungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts-/ Auftragsbedingungen. Diese sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten im Übrigen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

 

1.b Änderungen oder Abweichungen sowie Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

                                                                                                            

2. Angebote

 

2.a Unsere Angebote sind stets freibleibend und 30 Tage gültig. Richtpreis-Angebote sind gesondert gekennzeichnet.

 

 

3. Haftung

 

3.a Bei allen uns zur Bearbeitung übergebenen Werkstücken haften wir für Bearbeitungs- oder Transportschäden nur für den Fall des uns nachgewiesenen Eigenverschuldens.

 

 

4. Lieferfristen, Verzug, Unmöglichkeiten

 

4.a Die Lieferfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum, nicht aber vor Klärung aller Vertragsbestimmungen. Sie endet mit dem Tag der Absendung bzw. Auslieferung durch uns, es sei denn, dass feste Liefertermine zugesagt sind.

 

4.b Alle Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass einer schriftlichen Auftragsbestätigung eine Zusicherung des Termins enthalten ist.

 

4.c Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt nach Ablauf einer Nachfrist von einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

 

4.d Geraten wir schuldhaft in Verzug, so gilt, dass die uns zu setzende Nachfrist schriftlich mitgeteilt werden muss und eine Woche zu betragen hat. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

4.e Soweit von uns nicht zu vertretene Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Vertragsleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zu diesen von uns nicht zu vertretenen Umständen gehören insbesondere behördliche Maßnahmen, Verkehrsbe-hinderungen, Streik, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, von uns nicht zu vertretene Betriebsstörungen bei unseren Lieferanten, etc. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt nach Ablauf einer Nachfrist von einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist hat schriftlich zu erfolgen.

 

4.f Dieselben Rechtsfolgen gelten entsprechend bei uns zu vertretenden Unmöglichkeiten.

 

5. Versand/Abholung bzw. Auslieferung

 

5.a Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

 

5.b Abholung und Auslieferung von Werkstücken sowie deren Transport durch unsere Fahrzeuge erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Für hierbei auftretende Transportschäden haften wir nur für den Fall eines uns nachgewiesene Eigenverschuldens.

 

 

6. Gefahrübergang

 

6.a Die Gefahr geht auf den Käufer bzw. Auftraggeber über, sobald die Ware bzw. Werkstücke unsere Geschäftsräume verlassen haben.

 

 

7. Preise

 

7.a Die Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versandkosten.

 

 

8. Lieferschein

 

8.a Die bei Anlieferung der Ware bzw. der Werkstücke den Lieferschein unterschreibenden Person gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt.

 

 

9. Mängelhaftung

 

9.a Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Die Mängelrüge hat stets schriftlich zu erfolgen. Mündlich oder fernmündlich vorgetragene Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Empfangsbestätigung.

 

9.b Nicht offensichtliche Mängel und nicht offensichtliche Falschlieferungen sind unverzüglich nach Sichtbarwerden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Lieferung zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach einem Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

 

9.c Bei allen angenommenen Aufträgen übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch Verzug der geschnittenen Teile, Risse, Härtefehler, Lunker oder Materialschäden entstehen.

 

9.d Für ein einwandfreies Bearbeitungsergebnis sind entsprechende Materialaufmaße not-wendig. Bei Unterschreitung dieser Aufmaße übernehmen wir für die Qualität der zu bearbeitenden Teile keine Garantie.

 

9.e Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung maximal im Rahmen unserer Leistung. Jeder Schadensersatzanspruch, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

 

10. Zahlungen

 

10.a Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug. Nach Ablauf der Frist tritt automatisch Verzug ein.

 

10.b Wir sind jederzeit berechtigt, für bereits gelieferte Ware bzw. Werkstücke sofortige Bezahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die wirtschaftliche Lage des Käufers nach unserem Dafürhalten dazu Anlass gibt.

 

 

11. Leistungsvereinbarung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

 

11.a Dem Auftraggeber steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

 

11.b Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.

 

11.c Dem Auftraggeber steht ein Leistungsverweigerungsrecht für den Fall zu, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

12. Eigentumsvorbehalt

 

12.a Bei von uns gelieferter Handelsware bzw. Neuware behalten wir uns bis zur vollständigen  Bezahlung des Kaufpreises inkl. fakturierter Umsatzsteuer sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen gegen den Käufer bei Scheck oder Wechsel bis zum Eingang des durch sie verbrieften Betrages das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 

13. Sonstiges

 

13.a Allen Geschäften mit uns liegen diese Bedingungen zugrunde und gelten vom Besteller als anerkannt auch dann, wenn in den Bestellformularen anders lautende Bedingungen angegeben sind.

 

 

14. Gerichtsstand

 

14.a Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Königstein im Taunus.

 

Stand: 1.1.2019

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